Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Becko Motorsport zur Nutzung der Kartbahn Gerolzhofen
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten zwischen der Becko Motorsport, vertreten durch Herrn Benedikt Hofmann, Frankenwinheimer Str. 2, 97447 Gerolzhofen (nachfolgend „Veranstalter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunden“) bei der Nutzung der Kartbahn Gerolzhofen „Steigerwald-Motodrom“ (nachfolgend „Kartbahn Gerolzhofen“) in der Dingolshäuser Str. 24, 97447 Gerolzhofen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
- Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag), die Nutzung der Kartbahn durch den Kunden, und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Veranstalter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Kunde bucht beim Veranstalter vor Ort eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Veranstalter durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann ausschließlich vor Ort erfolgen.
- Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung des Kunden bestätigt. Dies erfolgt durch die Aushändigung eines Zahlungsbelegs. Die Buchung des Kunden ist bindend.
- Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
- Der Veranstalter ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Veranstalter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Veranstalters für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
- Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
- Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
§ 3 Unterweisung des Kunden
- Nach der Zahlung gelangt der Kunde in einen separaten Raum, in dem eine Unterweisung durchgeführt wird.
- Die Unterweisung ist verpflichtend für alle Kunden und dient der Sicherheit aller Fahrgäste.
- Der Kunde ist verpflichtet, an der Unterweisung teilzunehmen.
- Sollte der Kunde die Unterweisung ablehnen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Fahrt zu verweigern.
- Mit der Teilnahme an der Unterweisung erklärt der Kunde, die Sicherheitsanweisungen verstanden zu haben und diese einzuhalten.
- Eine Teilnahme an der Fahrt ohne vorherige Unterweisung ist nicht gestattet.
§ 4 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
- Der Veranstalter erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er dem Kunden die Benutzung der Kartbahn und gegebenenfalls Leihkarts zur Verfügung stellt. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
- Sämtliche Unterlagen des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite des Auftragnehmers und sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
- Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 4.1 Durchführung der Dienstleistung
- Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde hat sich an die Nutzungsbestimmungen zur Nutzung der Kartbahn und Karts zu halten. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Veranstalter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
- Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Veranstalters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
- Der Veranstalter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungsinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungsinhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Der Kunde hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist.
§ 5 Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Kartbahn
- Die Nutzungsbedingungen der Kartbahn sind von allen Kunden einzuhalten.
- Bei Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen kann der Teilnehmer von der Fahrt ausgeschlossen werden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 5.1. Alter
- Das Mindestalter für das Kinderkart beträgt 10 Jahre und setzt eine Körpergröße von 130 cm. Dies ist nur nach gesonderter Absprache möglich und bedarf einer schriftlichen Zusage.
- Das Mindestalter für das Erwachsenenkart beträgt 14 Jahre und setzt eine Körpergröße von 150 cm.
- In Ausnahmefällen können die Erwachsenenkarts für Kinder ab 12 Jahren und einer Körpergröße von 140 cm zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nur nach gesonderter Absprache möglich und bedarf einer schriftlichen Zusage.
- Fahrer unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer Erziehungsberechtigten oder Aufsichtsberechtigten Person sein.
- Minderjährige müssen unsere Zusatzvereinbarung K1 unterschrieben und ausgefüllt vorlegen.
- Der Erziehungsberechtigte versichert damit alle Alters und Größenangaben erfüllt werden
§ 5.2. Gesundheit
- Personen, die schwanger sind, an einem Herzleiden, Epilepsie oder Nacken-/Rückenverletzungen leiden, dürfen nicht fahren.
§ 5.3. Sicherheitsregeln
- Alle Kunden müssen die von der Kartbahn aufgestellten Sicherheitsregeln und Weisungen befolgen.
- Bei Zuwiderhandlung erfolgt Fahrverbot und die Ticketpreise werden nicht erstattet.
- Kunden tragen die Verantwortung für ihr Verhalten auf der Strecke. Bei der Fahrt hat der Fahrer äußerste Sorgfalt zu beachten, um eine Gefährdung Dritter zu vermeiden.
- Wer grob fahrlässig oder rücksichtslos handelt, wird von der Fahrt ausgeschlossen. Kunden haften für grobfahrlässiges Verhalten.
- Die Teilnahme an der Einweisung vor der Fahrt ist verpflichtend.
- Das Tragen eines Integralhelms und anderer vorgeschriebener Schutzausrüstung ist verpflichtend. Bei Leihhelmen ist aus hygienischen Gründen das Tragen einer Sturmhaube Pflicht. Sturmhauben können selbst mitgebracht oder bei uns erworben werden.
- Das Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss ist untersagt.
- Wertgegenstände müssen aus den Taschen entfernt werden.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haben die Pflicht einen Nackenschutz zu tragen.
- (Lange Haare müssen zusammengebunden und gegen Heraushängen gesichert werden.
- Es ist auf eng anliegende Kleidung zu achten. Es muss festes Schuhwerk getragen werden, keine offenen Schuhe. Schals, Krawatten, Ketten und ähnliches sind während der Fahrt nicht gestattet.
- Das Visier des Helms muss während der Fahrt geschlossen sein.
§ 5.3. Streckenregeln
- Das Aussteigen ist verboten. Bei Drehern und Unfällen muss sitzen geblieben werden, die Hand gehoben und auf Hilfe gewartet werden.
- An Unfall-/Gefahrenstellen ist die Fahrt zu verlangsamen. Flaggen-/Ampelsignale sind zu beachten.
- Rammen, Abdrängen, Anschieben und ähnliches ist verboten. Eine aggressive Fahrweise ist zu unterlassen.
- Eine gefährliche Fahrweise ist zu unterlassen. Dazu zählen insbesondere Vollbremsungen, Schlangenlinien und bewusstes Verlangsamen oder Anhalten auf der Strecke.
§ 5.4. Bahnordnung
- Zusätzlich ist die vor Ort ausgehängte Bahnordnung zu beachten.
- Die Bahnordnung beinhaltet unter anderem Umweltvorschriften, und Verhaltensregeln auf dem Gelände die von allen Teilnehmern einzuhalten sind.
§ 6 Helme und Sturmhauben
- Kunden haben die Möglichkeit, eigene Helme mitzubringen, sofern diese den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
- Für Leihhelme ist das Tragen einer Sturmhaube aus hygienischen Gründen verpflichtend.
- Kunden können eine eigene Sturmhaube mitbringen oder diese gegen eine Gebühr von 2.-€ vor Ort erwerben.
- Die Nutzung von Leihhelmen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von unsachgemäßer Nutzung von Helmen oder Sturmhauben entstehen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kunden von der Nutzung von Leihhelmen auszuschließen, wenn diese gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen.
§ 7 Zahlung
- Die Fahrkarten können ausschließlich vor Ort erworben werden.
- Die Preise für die Fahrtkarten können dem Aushang des Veranstalters entnommen werden.
- Eine Bezahlung ist in bar oder per EC-Karte sowie per ApplePay und GooglePay möglich. Debit- und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
- Der Veranstalter behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit, angemessen zu erhöhen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 8 sind darauf nicht anwendbar.
- Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
- Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
- Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 9 Schutzrechte
- Sämtliche Rechte an der Dienstleistung, insbesondere sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Veranstalter zu.
- Der Veranstalter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Veranstalters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.
- Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben beim Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung der Kartbahn im vereinbarten Umfang.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
- Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- In sonstigen Fällen haften der Veranstalter – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Veranstalters vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Der Veranstalter haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Veranstalter übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
§ 11 Zeitnahme und Registrierung
- Kunden haben die Möglichkeit, sich bei der Zeitnahme namentlich zu registrieren.
- Für die Registrierung wird eine Gebühr erhoben. Die genaue Höhe der Gebühr wird vom Veranstalter festgelegt.
- Die Daten der Kunden werden lokal gespeichert und ausschließlich für den Zweck der Zeitnahme verwendet.
- Kunden, die ihre E-Mail-Adresse angeben, erhalten ihre Ergebnisliste per E-Mail im Anschluss.
- Kunden, die es in die Bestenliste schaffen, werden mit ihrem Klarnamen angegeben, es sei denn, sie haben sich einen Spitznamen eingetragen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Daten in der Bestenliste.
- Kunden haben das Recht, ihre Daten jederzeit löschen zu lassen. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage an den Veranstalter erforderlich.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kunden von der Teilnahme an der Zeitnahme auszuschließen, wenn diese gegen die Regeln verstoßen haben.
- Der Kunde willigt ein, dass der Veranstalter die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
- (10)Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Veranstalters unter folgendem Link: https://kartbahn-gerolzhofen.de/datenschutzerklaerung-eu/
§ 12 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.